Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Kursteilnehmer 

§1 Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu einem der PURE academy Ausbildungsmodelle erfolgt
    schriftlich, mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch den Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten oder online auf der Homepage der PURE academy (www.pure-academy.com). Online gilt die Anmeldung unter Verwendung des digitalen Anmeldeformulars durch den Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
  2. Voraussetzung für eine gültige Anmeldung ist die Unterzeichnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
  3. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer gleichzeitig, dass der Teilnahme am vereinbarten Kurs keinerlei gesundheitliche oder geistige Beeinträchtigungen im Wege stehen.
    1. Hierfür prüft er eigenverantwortlich seine medizinische Eignung vor Kursbeginn.
    2. Ein Verschweigen ansteckender epidemischer Erkrankungen führt zu einem Entschädigungsanspruch aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung dritter Personen in Höhe von mindestens 1.500 € (eintausendfünfhundert Euro). Dem Ausbildungsbewerber steht in diesem Falle die Möglichkeit eines Gegenbeweises offen.
  4. Die Anmeldung berechtigt und verpflichtet den Teilnehmer zur Teilnahme am Kurs. Dieses Recht ist nicht auf andere Personen übertragbar. Anschrift- oder Namensänderungen sind der PURE academy unverzüglich mitzuteilen.
  5. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der vollständigen Kursgebühr. Dies tritt auch im Fall eines nicht fristgerechten Rücktritts vor oder während der Ausbildungszeit ein.
  6. Das Teilnahmerecht tritt nicht ein, wenn die Kursgebühren nicht zu Ausbildungsbeginn vollständig, entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise, gezahlt sind.
  7. Sofern bei der Anmeldung schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart wurde, gelten folgende Regelungen:
    1. Das Schulgeld ist jeweils spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn an die PURE academy , kosten- und gebührenfrei, auf das in der Rechnung entsprechend angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu entrichten.
    2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
    3. Sollte die Zahlung verspätet eingehen, ist die PURE academy dazu berechtigt Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

 

§2 Rücktritt

  1. Dem Teilnehmer ist es berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Teilnehmervertrages oder nach Anmeldung online auf pure-academy.com kostenlos, ohne Angaben von Gründen, von der Kursteilnahme zurückzutreten.
  2. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen, entweder auf dem postalischen Weg (hier gilt der Poststempel) oder per E-Mail.
  1. Jegliche Rücktrittserklärungen sind zu richten an:

                PURE academy, Weyerstr. 48-52, 50676 Köln
            Oder: info@pure-academy.com

  1. Mit Kursbeginn erlischt das Recht des Rücktritts.
  2. Bei einem Rücktritt vom Ausbildungsvertrag nach Ablauf der 14-tägigen
                    Rücktrittsfrist tritt folgendes ein:
    1. Es werden seitens der PURE academy Bearbeitungsgebühren fällig.
      Bis zu 90 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
      Ab 89 Tage vor Kursbeginn: 85% der Kursgebühr
    2. Bei Nichterscheinen am ersten Schultag bis 11:00 Uhr, ohne gültige Rücktrittserklärung wird die gesamte Kursgebühr fällig.Im Falle einer wirksamen Rücktrittserklärung sind beiderseits empfangene Leistungen entsprechend zurück zu gewähren.
  1. Eine Rückerstattung krankheitsbedingt nicht teilgenommener Unterrichtstage
    während des Kurses ist nicht möglich.

 

§3 Leistungen des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich alle Unterrichtsmaterialien, die er während des Kurses erhält, nicht weiterzugeben, nicht im geschäftlichen Verkehr für eigene Zwecke zu nutzen und keinen dritten Personen Zugang zu ermöglichen.
  2. Die Unterlagen dürfen ausschließlich vom Teilnehmer und für dessen Arbeit verwendet werden. Die Unterlagen sind geistiges Eigentum der PURE academy, deren Vervielfältigung einer vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung bedarf. Bei alleinigem Verdacht der Zuwiderhandlungen berechtigt der Teilnehmer die PURE academy, kompletten Einblick in die verdächtigen Unterlagen zu erhalten.
  3. Der Teilnehmer hat pünktlich zu den vereinbarten Unterrichtszeiten zu erscheinen. Verspätungen oder Erkrankungen sind der Schulleitung umgehend telefonisch mitzuteilen. Dadurch versäumten Unterrichtsstoff hat der Teilnehmer selbstständig nachzuarbeiten. Wünscht der Teilnehmer eine Wiederholung durch einen der Dozenten der PURE academy, um den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen, ist dies kostenpflichtig möglich. Hierfür lässt sich vor Ausbildungsbeginn zum Zeitpunkt der Anmeldung auch ein Sicherheitspaket buchen: Das Sicherheitspaket sichert dem Teilnehmer bei krankheitsbedingtem Fernbleiben von insgesamt fünf Unterrichtstagen zu, dass ihm einer der Dozenten der PURE academy den verpassten Unterrichtsstoff persönlich beibringt. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Krankenschein.
  4. Der Teilnehmer beauftragt die PURE academy die für ihn für den Kurs erforderlichen Unterrichtsmittel, Materialien und Werkzeuge in seinem Namen bei einem Vertragspartner der PURE academy zu beziehen. Die Kosten für diese Grundausstattung sind in der Kursgebühr enthalten.
    1. Der Kursteilnehmer erhält die Unterrichtsmittel, Materialien und Werkzeuge seiner Grundausstattung ausgehändigt, sofern er die vereinbarten Kursgebühren fristgerecht gezahlt hat.
    2. Die Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Kursgebühr Eigentum der PURE academy. Der Teilnehmer haftet dabei persönlich für die Entwendung bzw. den Verlust dieser Materialien.
    3. Weitere für den Kursgebrauch notwendige Schminkmaterialien und
      Maskenbildnerutensilien werden dem Teilnehmer von der PURE academy zur Verfügung gestellt.Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem sorgsamen, nachsichtigen Umgang mit den Schulmaterialien und den Schulungsräumlichkeiten. Bei vorsätzlichen oder schuldhaften Beschädigungen der Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände, den gemeinschaftlich genutzten Lehrmaterialien oder dem Entwenden selbiger haftet der Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter persönlich für den dadurch entstandenen Schaden. Ferner behält sich die PURE academy das Recht vor, den Teilnehmern gemeinschaftlich genutzte Materialien in solch einem Falle nicht weiter zur Verfügung zu stellen.
  5. Diebstahl wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Ferner erfolgt der sofortige Ausschluss vom Kurs. Die Schulungsunterlagen müssen dann umgehend an die PURE academy zurückgegeben werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.
  6. Die An- und Abreisekosten trägt der Teilnehmer. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso erfolgt die An- und Abfahrt zu allen Veranstaltungen sowie die Teilnahme daran auf eigene Gefahr.
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich unter Verwirkung einer Vertragsstrafe von 60.000 € (sechszigtausend Euro) keine gewerbliche Tätigkeit unter dem Namen „PURE
    academy“ oder anderer, verwechslungsfähiger Bezeichnungen auszuüben oder in einem solchen Gewerbe zu arbeiten.
  8. Zum Zeitpunkt der Anmeldung unvorhergesehene Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, z.B. Krankheiten, Urlaube, berufliche Verhinderungen etc., entbinden nicht aus den Vertragsverpflichtungen.
  9. Der Teilnehmer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung eines außerordentlichen Kündigungsrechts gem. §627 BGB. Der Rücktritt vom Vertrag richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der AGBs der PURE academy.
  10. Nutzung und Verwendung von Mediendateien
    1. Jegliche fotografische Aufnahmen sowie Mitschnitte von Bild und Ton, die der Teilnehmer während der Unterrichtszeit anfertigt, dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Jede andere Art der Verwendung ist zuvor mit der Schulleitung der PURE academy abzustimmen. Bei Zuwiderhandlung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kursteilnehmer zu einer Vertragsstrafe von 2.000 € (zweitausend Euro) pro Einzelfall.
    2. Die PURE academy hat das ausschließliche Recht, Mediendateien (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), die während eines Kurses entstehen, unbegrenzt zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, Nutzungsrechte daran zu nehmen und zu begründen, für jeglichen Zweck über die Ideenelemente zu verfügen als auch einzelne Elemente zu ändern.
    3. Der Teilnehmer ist mit einer uneingeschränkten gewerblichen Verwertung einverstanden und verzichtet auf jegliche Vergütung sowie alle Rechte des Urheberrechts.
  11. Unabhängig davon, ob die Kursgebühren möglicherweise von der Agentur für Arbeit, eine Fortbildungsorganisation oder einem sonstigen Dritten übernommen werden, bleibt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte Vertragspartner und somit Schuldner der Kursgebühren.
  12. Im Falle einer Krankheit, die es dem Teilnehmer unmöglich macht am verabredeten Kurs teilzunehmen, wird nach Vorlage eines ärztlichen Attests die bereits bezahlte bzw. fällige Kursgebühr auf einen späteren Kurstermin übertragen. Der Teilnehmer kann in einem späteren Kurs, ab dem Zeitpunkt des durch die Krankheit verpassten Unterrichtsstoffes wieder am Unterricht teilnehmen. Dies gilt für den Zeitraum eines Jahres.
    1. Bereits gezahlte Gebühren werden angerechnet, die ausstehenden Zahlungen werden gemäß dem vereinbarten Finanzierungsplan fällig.
    2. Der Kursteilnehmer akzeptiert in diesem Falle auch die Teilnahme an einem anderen Kursort. Entstehende Mehrkosten wie z.B. Unterbringung, Reisekosten oder Preiserhöhungen trägt der Teilnehmer selbst.
    3. Liegt jedoch eine dauerhafte Erkrankung vor, kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Der Hinderungsgrund an einer weiteren Teilnahme am Kurs muss durch ein fachärztliches Attest belegt werden, das unter ausführlicher Begründung darlegt, dass eine weitere Teilnahme zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile nicht stattfinden darf.
    4. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nur teilweise und nur nach Vereinbarung mit der PURE academy möglich. Die geleistete Anzahlung in Höhe von 2.500 € (zweitausendfünfhundert Euro) wird in jedem Falle als Annulationsgebühr einbehalten.

 

§4 Inhalte der Ausbildung

Stufe 1: Make-up Stylist:

  • Aufbau und Funktionen der Haut
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Erfassen von Anatomie und Gesichtsformen
  • Farbenlehre
  • Kennenlernen der Produkte und Werkzeuge
  • theoretisches Grundlagenwissen
  • Grundtechniken
  • Augen-Make-up
  • Wimpern
  • Augenbrauenlehre sowie Modellage
  • Korrektives Schminken
  • Schminktechniken (Highlighting, Contouring, Rouge)
  • verschiedene Make-up Looks (Tages- und Abend Make-up, Braut Make-up, Make-up für reife Haut, TV-und Fotoshootings Make-up)
  • Make-up Looks auf Zeit

 

Stufe 2: Hair Stylist:

  • Kennenlernen der Produkte und Werkzeuge
  • theoretische Grundlagenwissen
  • klassische Grundtechniken
  • unterschiedliche Haarstyling-Techniken (unter anderem Toupage, Flechten, Föhnen, Braut- und Hochsteckfrisuren)
  • Erarbeitung ganzheitlicher Frisuren
  • Fashion Hair Stylings

 

Stufe 3: Personal Marketing  und Markt Einführung

  • Wissen zur Make- up Industrie
  • Kundenservice und Verkaufslehre
  • Trendgestaltung und Entwicklung
  • Arbeitsmarkt und Karrieremöglichkeiten
  • Do´s and Dont´s eines Portfolios
  • Viral Marketing
  • Networking Tools
  • professionelles Auftreten
  • kaufmännisches Basiswissen

 

§5 Leistungen der PURE academy

  1. Die PURE academy verpflichtet sich zur Erfüllung der unter dem §4 „Inhalte der Ausbildung“ angegebenen Leistungsinhalte. Dies kann auch durch beauftragte Personen erfolgen.
  2. In der Festlegung der Unterrichtszeiten, der Lehrpläne sowie eventuell erforderlicher Abänderungen dieser Aspekte ist die PURE academy in ihrer Gestaltung frei.
  3. Die Kurse finden in den von der PURE academy dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt.
  4. Den Anweisungen der Schulleitung sowie deren Mitarbeitern ist im Rahmen des Unterrichts und der Hausordnung Folge zu leisten.
  5. Die PURE academy behält sich das Recht vor, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig abzubrechen, sollte ein Teilnehmer mehrmals negativ durch sein Verhalten aufgefallen sein und dadurch die Ausbildung der anderen Teilnehmer gefährden. Die Kursgebühren vermindern sich in diesem Falle nicht. Außerdem erhält der Teilnehmer weder ein Zertifikat.
  6. Die PURE academy behält sich das Recht vor, sollten Kurse nicht über die
    notwendige Mindestteilnehmeranzahl verfügen, diese zu verlegen.
    1. Über die Verlegung eines Kurses werden die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wird ein neuer Kurstermin genannt.
    2. Die Anmeldung des Teilnehmers bleibt bis zu einem Jahr (gerechnet ab dem Anmeldedatum) rechtsverbindlich.
    3. Bereits gezahlte Gebühren werden angerechnet, die ausstehenden Zahlungen werden gemäß dem vereinbarten Finanzierungsplan fällig.
    4. Schadensersatzansprüche aufgrund einer Kursverlegung können nicht geltend gemacht werden.
    5. Ein Wechsel des Kursortes wird vom Teilnehmer akzeptiert. Hierdurch entstandene Mehrkosten wie z.B. die Unterbringung, Reisekosten oder Preiserhöhungen trägt der Teilnehmer selbst.
  7. Wird es der PURE academy aus Gründen höherer Gewalt, die sie nicht selbst zu verschulden hat, unmöglich, gewisse Leistungen zeitgerecht zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Er ist jedoch berechtigt, die ausgefallene Unterrichtszeit zu wiederholen.

 

§6 Haftung

  1. Eine Haftung der PURE academy oder ihrer Mitarbeiter für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der Schulungsräume bzw. durch die Teilnahme am Unterricht entstehen, wird ausgeschlossen, sofern es sich um einfache Fahrlässigkeit handelt.
  2. Die Haftung auf Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
  3. Ferner wird nicht für das abhanden gekommene Eigentum des Teilnehmers gehaftet.

 

§7 Abschlussprüfungen der PURE academy

  1. Am Ende jedes Ausbildungsmodells der PURE academy erfolgt eine interne Abschlussprüfung, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
  2. Um die Zulassung für die interne Abschlussprüfung zu erlangen gelten folgende Voraussetzungen:
    1. vor Prüfungsantritt sind die Prüfungsgebühren komplett beglichen.
    2. der Unterricht wurde regelmäßig besucht und der Teilnehmer ist nicht mehr als 10% ferngeblieben.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich anhand der erhaltenen Schulunterlagen sowie seiner Mitschriften selbstständig auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.
  4. Das Prüfungsthema für die praktische Abschlussprüfung wird dem Schüler 2 Tage vor dem Prüfungsdatum vorgelegt, mit der Aufgabe dieses in den kommenden Wochen selbstständig und ohne Hilfestellung vorzubereiten.
  5. Die Abschlussprüfungen werden innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ausgewertet.
  6. In die Gesamtnote fließen die Beurteilungen sämtlicher erbrachter Leistungen während der Ausbildungszeit sowie die Noten der Abschlussprüfungen mit ein. Beurteilungen finden zur Qualitätssicherung und Sicherstellung der/Überprüfung erreichter Lernziele während des gesamten Kursverlaufs unangekündigt in Form von theoretischen sowie praktischen Kurztests statt.
  7. Mit einer Gesamtnote bis einschließlich 3,5 gilt die Ausbildung als bestanden. Der Teilnehmer erhält daraufhin ein Zertifikat sowie ein Zeugnis.
  8. Die Prüfungsgebühren für die erste Abschlussprüfung an der PURE academy sind in der Kursgebühr enthalten. Besteht der Teilnehmer die erste Abschlussprüfung nicht, kann er den Prüfungsteil, den er nicht bestanden hat, kostenpflichtig wiederholen. Diese muss zeitlich mit der Schulleitung terminiert werden.
    1. Holt der Teilnehmer die theoretische Abschlussprüfung nach, entstehen Kosten in Höhe von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) zzgl. MwSt..
    2. Holt der Teilnehmer die praktische Abschlussprüfung nach, entstehen Kosten in Höhe von 500 € (fünfhundert Euro) zzgl. MwSt. Der Teilnehmer erhält wie in §5, 4 festgehalten ein neues Prüfungsthema.

 

§8 Vertragsänderungen, Gerichtsstand

  1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen um Wirksamkeit zu erlangen der Schriftform.
  2. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Anmeldung unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Anmeldung des Teilnehmers bleibt weiterhin rechtsverbindlich.